StrelaCARE gemeinnützige Unternehmergesellschaft

 

 

 

… gibt den Familien in denen ein beeinträchtigtes Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener lebt, Unterstützung durch nachfolgende Angebote:  

Alles rund um das persönliche Budget:

  • Einschätzungen und Bedarfsplanungen zum persönlichen Budget nach § 29 SGB IX
  • Beratung und Dienstleistungsangebote bei Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX (inkl. Budgetverwaltung und Verhandlungen mit den Kostenträgern – die Kosten werden von den Kostenträgern auch übernommen)
  • Vermittlung durch Kooperationen an Therapeuten, Ärzte, Krankheitsspezifische Fachverbände und Selbsthilfegruppen

Im Aufbau befindet sich ein Servicedienst zur Inanspruchnahme von:

  • Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
  • Pflegekurse und Pflegeschulung nach § 45a SGB XI
  • Entlastungsleistung (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen) und Verhinderungspflege (Betreuung/ Beschäftigung) der Pflegekassen 

Versorgungsforschung im Rahmen der Bedarfsermittlung:

  • um die Bedarfe der Familien mit beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen festzustellen und deren Wünsche zu berücksichtigen
  • Fragebogenaktion, um die Betroffenen zu beteiligen und ihnen damit eine Stimme geben zu können

In ferner Zukunft sind auch Angebote für junge pflegebedürftige Erwachsene, sowie Kinder und Jugendliche geplant, die in der Häuslichkeit nicht mehr versorgt werden können, oder in ein selbst bestimmtes Leben mit Alltagsunterstützung aufbrechen möchten geplant.